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Zusammenfassung der Offenlegung
- Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
- Offenlegungszeit 2019-08-17
- Grund der Bestrafung ist nicht berechtigt, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu betreiben. Dem Anbieter ist es daher weder gestattet, gewerbsmäßig auf eigene noch auf fremde Rechnung zu handeln (§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG).
Offenlegungsdetails
Warnungen MarketsSoft / Horizon Ventures Ltd.
MarketsSoft/ Horizon Ventures Ltd. Veröffentlichungsdatum: 17. August 2019 | Kategorien: Warnung: Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann unter anderem gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) bekannt geben, dass eine bestimmte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person hierfür Anlass gegeben hat und die Unterrichtung der Öffentlichkeit notwendig und im Hinblick auf mögliche Nachteile der betroffenen Person angemessen ist. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 17.08.2019 informiert die FMA, dass MarketsSoft Horizon Ventures Ltd., Suite 305, Griffith Corporate Centre, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, Web: https://www. MarketsSoft .com/ E-Mail: billing@ MarketsSoft .com info@ MarketsSoft .com-Support@ MarketsSoft .com christian.richter@ MarketsSoft .com ist nicht berechtigt, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu tätigen. Dem Anbieter ist es daher weder gestattet, gewerbsmäßig auf eigene noch auf fremde Rechnung Handel zu treiben (§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG).
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Anhang
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