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 Zusammenfassung der Offenlegung
 - Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
- Offenlegungszeit 2019-10-02
- Grund der Bestrafung ist nicht berechtigt, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu betreiben. Dem Anbieter ist es daher auch nicht gestattet, das Einlagengeschäft zu betreiben (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG).
Offenlegungsdetails
 Warnungen OmegaFX Limited / Energy Capital Group EOOD.
OmegaFX Limited / Energy Capital Group EOOD Veröffentlichungsdatum: 2. Oktober 2019 | Kategorien: Warnung Gemäß § 4 Abs. 7 erster Satz des Bankwesengesetzes (BWG) kann die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) die Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet, im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer anderen Zeitung mit landesweiter Verbreitung darüber informieren, dass eine bestimmte natürliche oder juristische Person (Person) zur Durchführung bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02.10.2019 informiert die FMA, dass OmegaFX Limited / Energy Capital Group EOOD 1700 City of Sofia Municipality, Studentski District, 11 Prof. Hristo Danov Street, Entr F, Office 6, Bulgaria Web: https://www.omegafx.io support@omegafx.io finance@omegafx.io +43720883040 nicht berechtigt ist, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu betreiben. Dem Anbieter ist es daher auch nicht gestattet, das Einlagengeschäft zu betreiben (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG).
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  Anhang
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